Unterbringung in der Blockhütte Anna - Bedingungen

Unterbringung in der Blockhütte Anna - Preisliste

Sommersaison – Juli und August 35 000 CZK
Sommersaison – Juni und September 30 000 CZK
Wintersaison – Dezember bis März 37 000 CZK
Sonstige Termine 27 000 CZK
Weihachten und Silvester 60 000 CZK
Außerhalb der Sommer-und Wintersaison – 1 Tag 8 000 CZK
Außerhalb der Sommer-und Wintersaison – Wochenende 16 000 CZK

 

Hausordnung der Blockhütte Anna (nachfolgend nur „Blockhütte“genannt).

Die Übernachtung ist nach ordentlicher Terminreservierung, Zusendung der Kontaktdaten des Bestellers und der unterzubringenden Gäste und nachfolgend nach Entrichten des Gesamtbetrages für die Vermietung der Blockhütte, einschließlich der Gebühren, vorab per Überweisung auf das Konto des Unterkunftsanbieters möglich.

Übergabe des Objekts:

  1. Check-In: Anreise zur Blockhütte samstags nach 16:00h.
  2. Check-Out: Verlassen der Blockhütte samstags vor 11:00h.
  3. Bei der Anreise werden den Gästen vor Ort die Schlüssel der Blockhütte übergeben.
  4. Bei der Abreise ist der Gast verpflichtet, sämtliche Schlüssel, die er bei der Anreise oder während des Aufenthaltes übernommen hat, wieder abzugeben, und zwar auf die vorab vereinbarte Art und Weise.
  5. Schlüsselverlust: Der Gast ist verpflichtet, die Kosten für den Tausch neuer Schlösser zu übernehmen.
  6. Vor Ende des Aufenthaltes und Übergabe der Blockhütte führen die Gäste eine übliche Reinigung durch.
  7. Sollte es zu einer vorzeitigen Beendigung des Aufenthaltes in der Blockhütte kommen, die nicht seitens des Unterkunftsanbieters verschuldet ist, entsteht dem Unterkunftsanbieter keinerlei Verpflichtung einer Rückerstattung des Preises für den Aufenthalt (oder eine entsprechende Teilsumme) an die Gäste.

Zweck des Aufenthalts:

  1. Die Blockhütte ist ausschließlich zu Erholungszwecken bestimmt, die Gäste dürfen in der Blockhütte keinerlei unternehmerischen Tätigkeiten betreiben (einschließlich Vorführungen, Schulungen, Verkaufsaktionen und sonstigen), sie dürfen die Blockhütte auch nicht weitervermieten. Desweiteren sind selbstverständlich auch jedwede gesetzeswidrigen  Tätigkeiten untersagt.

Bedingungen:

  1. Bedingung für den Aufenthalt sind eine ordentliche Bestellung der Unterkunft, die Bekanntgabe sämtlicher unerlässlicher Angaben der unterzubringenden Personen (und deren Anzahl), die im Gästebuch eingetragen werden, sowie das Entrichten des vereinbarten Betrags für den Aufenthalt.
  2. Die Kapazität der Blockhütte beträgt 14 Personen (10 Betten + 4 Zustellbetten für Kinder), diese darf nicht überschritten werden.
  3. In sämtlichen Räumlichkeiten der Blockhütte herrscht Rauchverbot.
  4. Wenn die Gäste im Kamin oder Ofen heizen, dürfen sie die Blockhütte nicht verlassen, ohne das Feuer zuvor gelöscht zu haben. Falls mit elektrischen Heizkörpern geheizt wird, bitten wir bei Verlassen der Hütte, diese Beheizung niedriger zu drehen.
  5. In der Blockhütte darf kein offenes Feuer entfacht oder benutzt werden.
  6. Zum Kochen, zur Zubereitung von Gerichten und Getränken ist ausschließlich die Küche bestimmt. In den sonstigen Räumlichkeiten ist diese Tätigkeit verboten.
  7. Sämtliche Ausstattung der Blockhütte ist von den Gästen in Einklang mit den Bedienungsanweisungen zu nutzen.
  8. In der Blockhütte steht eine Sauna zur Verfügung, und es sind Handtücher und Bettlaken vorbereitet. Die Nutzung der Sauna erfolgt auf eigene Gefahr und in Einklang mit den allgemein empfohlenen Anweisungen zur Sauna-Nutzung. Schalten Sie die Sauna nur für den unbedingt notwendigen Zeitraum ein, nach Ende der Sauna-Nutzung schalten Sie diese umgehend aus.
  9. Mit Ausnahme von persönlichen Elektrogeräten (Laptops u.Ä.) und Geräten zur persönlichen Hygiene ist die Nutzung von sonstigen eigenen Elektrogeräten im gesamten Objekt der Blockhütte einschließlich des Gartens verboten.
  10. Es ist verboten, die Einrichtung der Blockhütte herumzutragen, oder deren Position auf sonstige Art und Weise zu ändern.
  11. In den Wohnräumen der Blockhütte ist das Tragen von Straßenschuhen untersagt, insbesondere von Schischuhen oder Sportschuhen usw., die Gäste haben dieses Schuhwerk in den hierfür bestimmten Räumen abzulegen (Vorzimmer, Schiabstellraum).
  12. Die Gäste sind verpflichtet, in der Blockhütte Ordnung und Sauberkeit zu halten. Sofern die Gäste eine übermäßige Verschmutzung verursachen, haben sie diese auf eigene Kosten zu beseitigen. Sofern dies nicht geschieht, hat der Unterkunftsanbieter das Recht auf Schadensersatz und auf die Begleichung der Kosten für die außerordentliche Reinigung.
  13. Die Mülltrennung ist für die Gäste nicht verpflichtend, jedoch überaus willkommen. Für den Hausmüll steht an der Blockhütte eine Abfalltonne zur Verfügung, Behälter und Säcke zur Mülltrennung befinden sich in der Eingangshalle der Blockhütte.
  14. Hygieneartikel, Windeln u.Ä. dürfen nicht in der Toilette entsorgt werden (es droht  Abflussverstopfung).
  15. Umwelt: Die Gäste sollten mit Wasser sparsam umgehen, nicht unnötig das Licht anlassen, die Blockhütte nicht übermäßig beheizen, usw. Die Blockhütte wird zentral beheizt, die Temperatur in den einzelnen Räumen wird mittels Thermostat-Reglern an den Heizkörpern reguliert.
  16. Im Winter werden der Eingangsbereich und die Gehwege der Blockhütte einmal wöchentlich geräumt. Sollte während des Aufenthaltes Neuschnee fallen, räumen die Gäste diesen selbst. Die notwendige Ausrüstung sowie Streugut für vereiste Flächen befinden sich in der Garage der Blockhütte.

Haustiere:

  1. Ein eventueller Aufenthalt sämtlicher Haustiere ist vorab zu konsultieren, grundsätzlich ist der Aufenthalt von Tieren in den Räumlichkeiten der Blockhütte verboten.

Sicherheit, Schäden, Havarien:

  1. Bei jedweder Panne der Einrichtung der Blockhütte führen die Gäste die Reparatur niemals selbst durch.  
  2. Im Falle einer Panne oder einer Beschädigung am Eigentum des Unterkunftsanbieters sind die Gäste verpflichtet, diese Panne oder Beschädigung umgehend dem Unterkunftsanbieter zu melden, und ihm den eventuell verursachten Schaden zu ersetzen.
  3. Für jedwede Beschädigung am Eigentum der Gäste, für Diebstähle (z.B. bei Einbruch) trägt der Unterkunftsanbieter keine Verantwortung.
  4. Vorbeugung vor Diebstahl oder Einbruch: Bei Verlassen der Blockhütte hat der Gast sämtliche Eingangstüren abzusperren, und es wird empfohlen, zu kontrollieren, ob alle Fenster geschlossen sind.
  5. Der Unterkunftsanbieter trägt keinerlei Verantwortung für Gesundheitsschäden der Gäste.  
  6. Die Gäste sind verpflichtet, Personen, die unter Aufsichtspflicht stehen, nicht unbeaufsichtigt zu lassen.
  7. Rettungsmittel: Der Feuerlöscher befindet sich im technischen Raum.
  8. Rechte des Unterkunftsanbieters:
  9. Der Unterkunftsanbieter ist berechtigt, jederzeit nach vorheriger Bekanntgabe eine Kontrolle des Zustands der Blockhütte und eine Kontrolle der Nutzungsweise der Blockhütte durch die Gäste durchzuführen.

Schlussbestimmung:

  1. Die Hausordnung ist Bestandteil des Unterkunftsvertrags, und die Gäste haben diese während der gesamten Dauer ihres Aufenthaltes in der Blockhütte einzuhalten.

 

Roubenka Anna
info@roubenkaanna.cz
+420 602 149 513
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